Häufige Fragen (FAQ)
Die beliebtesten Fragen an die Redaktion auf einen Blick beantwortet.
Telefonnummern
Warum sind Sie nicht telefonisch erreichbar?
Weil die meisten Fragen längere Recherche-Arbeit erfordern. Schreiben Sie uns bitte per Post (Wagner & Wimme Verlag GmbH, Ziegelstr. 24, 91126 Rednitzhembach, Briefmarke über 0,55 Euro beilegen) oder senden eine e-mail. Am Telefon können wir Ihnen nicht weiterhelfen.
Werkstatt-Handbuch
Mein Buchhändler sagt, daß er Ihr Werkstatt-Handbuch nicht über seinen Großhandel bestellen kann. Wie das?
Weil wir das Buch direkt vom Auslieferungslager verschicken. Sagen Sie Ihrem Buchhändler, daß er das Scooter Werkstatt-Handbuch problemlos bei VSB, Georg-Westermann-Allee 66, 38104 Braunschweig bestellen kann. Alternativ können Sie das Handbuch auch direkt hier bestellen.
Super oder Normal
Muß ich tatsächlich Superbenzin tanken, wie es die Betriebsanleitung vorschreibt?
Superbenzin oder gar Super plus kostet mehr, bringt aber weder mehr Leistung noch weniger Verbrauch. Können Sie getrost vergessen, auch wenn viele Betriebsanleitungen das Gegenteil behaupten. Sämtliche Dauertest-Scooter (außer dem Italjet Formula 125) liefen und laufen bei uns problemlos mit Normalbenzin. Schaden tut Super aber natürlich nicht.
E-Auspuff
Bei einer Verkehrskontrolle wollte ein Polizist Papiere zu meinem Nachrüst-Auspuff sehen, obwohl dieser ein E-Zeichen trägt. Was kann ich tun?
Weisen Sie ihn auf § 19, Abs. 3 Nr. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) hin. Ihm zufolge müssen Nachrüst-Schalldämpfer mit EG-Typgenehmigung dauerhaft mit einer E-Kennzeichnung versehen sein. Dies geschieht meistens durch eine Einprägung. Die Mitführung einer Bescheinigung ist in § 19 StVZO für Teile nach Abs. 3 Nr. 2 nicht gefordert.
125er Führerschein
Ab wann wird die Regelung für 125er mit Autoschein gelockert?
Nach unserem gegenwärtigen Kenntnisstand nicht vor 2013! Die aktuelle Bundesregierung lehnt jede Änderung der Gesetzeslage kategorisch ab. Das ergab eine Anfrage von SCOOTER & Sport bei dem zuständigen Verkehrsminister.
Führerscheinfrage
Lohnt es sich für mich noch, den Motorrad-Führerschein Klasse A zu machen, oder kann ich auf 125er Erleichtungen warten?
Machen Sie den Motorradschein. Sie sind damit alle Beschränkungen los und es erschließt sich eine neue Welt an leistungsstarken Scootern oder auch Motorrädern.
125er im Ausland
Dürfen alle Ausländer mit Autoschein auch 125er fahren?
Nein. Derzeit dürfen Autofahrer nur in folgenden EU-Staaten auch 125er fahren: Belgien, Frankreich, Italien, Österreich, Spanien). Die Berechtigungen gelten aber nur in den jeweiligen Ländern, d.h. ein Österreicher ohne Motorradschein darf z.B. in Deutschland nicht auf Leichtkraftroller/-räder steigen.
125er Mofa
Kann ich einen 125er auf 25 km/h-Mofa drosseln und ihn dann mit 16 oder 18 Jahren einfach wieder schneller machen?
Definitiv nein. Es gibt kein 125er-Mofa und keinerlei rechtliche Grundlage.
Mofa entdrosseln
Wenn ich einen alten 50er auf 25 km/h-Mofa drossele, darf ich ihn mit 16 wieder auf 50 km/h entdrosseln? Oder muß ich dann mit 45 km/h Vorlieb nehmen?
Sie dürfen ihren 50er später auf 50 km/h entdrosseln, wenn das Fahrzeug erstmals bis 31.12.2001 in den Verkehr gebracht wurde.
50er Drossel
Wenn ich meinen 50er Scooter bloß ein wenig schneller mache, so daß es die Polizei kaum merkt, dann ist das doch noch legal, oder?
Mitgegangen, mitgehangen. Jegliche Manipulation am Fahrzeug führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, Verlust der Versicherung usw. Ausreden zählen nicht.
45 km/h-Limit
Wann wird die unsinnige 45 km/h-Regelung für 50er wieder abgeschafft?
Diese wurde erst 2002 allgemein gültig eingeführt. Mit einer Änderung ist deshalb auf Jahre oder gar Jahrzehnte hinaus nicht zu rechnen. Einziger Ausweg: Gebrauchtfahrzeuge mit 50 km/h-Eintragung (steht in der zum Fahrzeug gehörenden Betriebserlaubnis). 50 cm3-Fahrzeuge aus der DDR, z.B. Simson Schwalbe, dürfen sogar legal 60 km/h fahren.